Für Wohngebäude
Als Gebäude-Energieberater entwickle ich mit Ihnen zusammen einen Massnahmenplan, der Ihren Wünschen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie entspricht.
Der iSFP selbst ist auch förderfähig!
Die tatsächliche Förderfähigkeit und Förderhöhe richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien und ist nicht garantiert.
Wir erstellen für Sie
Verbrauchsausweise:
diese benötigen Sie für eine Bestandsimmobilie mit Bauantrag ab 1977
ODER
Bedarfsausweise:
für Bestandsimmobilien Bj. vor 1977 oder für Neubau bis 2 Jahre nach Fertigstellung
Bei einer Besichtigung Ihrer Immobilie bekomme ich einen ersten Eindruck von den Schwachstellen und kann bereits eine gute Auskunft geben über das Förderpotential.
Dazu erhalte ich vorab einschlägige Unterlagen von Ihnen
Diese Leistung rechne ich nach Stunden ab.
Folgt ein Auftrag zur Erstellung eines iSFP, gibt's gleich eine Gutschrift dafür
Wir unsterstützen Sie bei der Umsetzung der energetischen Maßnahmen
Wir übernehmen die Fachplanung:
stellen die techn. Projektbeschreibung beim Bafa oder BzA (Bestätigung zum Antrag) für die KFW
Bei Bedarf begleiten wir Sie bei der Antragstellung
Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahme (u.a. Kontrolle der Fachunternehmen)
Um dann am Schluß die Bestätigung beim Fördergeber stellen zu können
Gerhard Metzger, Freier Architekt
Auch hier gibt es förderfähige Energieberatung (nach DIN 18599):
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude
Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude kann gefördert werden, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.